Übrigens, Bernd, hielt es tatsächlich jemand in Ihrem Hause für notwendig, eine Presseerklärung zu dem von mir besprochenen Beschluss zu verfassen. Bitte sagen Sie jetzt nicht, daraus könne man keine Schlussfolgerungen ziehen. Herzlich, MG
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-016.html