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By: schorsch

Die Frage ist nur, was Ihr “kleines Einmaleins” mit Herrn Goldmanns Kritik und der Kritikwürdigkeit der Entscheidung zu tun hat. Die Antwort: nichts.

Wenn Sie über Prozessrecht reden wollen, erklären Sie mir doch lieber mal, warum die Verfassungsbeschwerde hier nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Wenn die Kammer wirklich meint, dass Ihre Ausführungen zur Lösung des Falles nötig waren (unterstellen wir das halt mal!), wäre der Verfassungsbeschwerde sicherlich grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zugekommen (die politische Bedeutung jedenfalls hat eine Pressemitteilung für eine Ihrer Ansicht nach “überflüssige” Entscheidung gerechtfertigt).


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