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Channel: Comments on: Le gouvernement de soi et des autres: Zu Auftrittsverboten für türkische Regierungsmitglieder
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By: schorsch

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@Bernd: Woher wissen Sie das mit der Einbeziehung der tragenden Gründe in die Bindungswirkung des 31 Abs. 1? Die entsprechenden Behauptungen des Gerichts jedenfalls in “Südweststaat” und “Parteienfinanzierung I” zählen – nun ja… – nicht zu den tragenden Gründen. Ergo sind sie unverbindlich. Sind sie damit nicht “überflüssig”?


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