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Channel: Comments on: Le gouvernement de soi et des autres: Zu Auftrittsverboten für türkische Regierungsmitglieder
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By: Friederike Mussgnug

Auch wenn da nicht viel in Gesetzeskraft erwächst, ist d Begründung einer richterlichen Entscheidung schon Salz in der richterlichen Gedanken-Suppe. Die Begründung zeigt ja, wie das Gericht zu seinem...

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By: Matthias Goldmann

@Bernd – und genau deshalb ist der Beschluss besonders interessant. Darüber hinaus werden Sie mir zustimmen, dass das BVerfG seine Rspr. de facto auch durch sogenannte “Beerdigungen erster Klasse” wie...

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By: Bernd

Lieber Herr Goldmann, da müssen Sie leider noch etwas Prozessrecht lernen. Im deutschen Verfassungsprozessrecht wird deutlich unterschieden zwischen stattgebenden Kammerneschlüssen und (wie im...

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By: Bernd

Und falls Sie mit “Beerdigungen erster Klasse” die zurückweisenden Senatsentscheidungen meinen sollten (in dem Zusammenhang haben Sie vermutlich etwas aufgeschnappt): Für die Senate gilt immer der § 31...

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By: Matthias Goldmann

Sehr geehrter “Bernd”, haben Sie besten Dank für den Hinweis, dass § 31(1) BVerfG auch die Gründe erfasst. Das war mir gestern Abend nicht bewusst, ist aber vollkommen einleuchtend. Ich bin derzeit im...

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By: Matthias Goldmann

Bevor Sie mir daraus wieder einen Strick drehen: ich sehe gerade, im zweiten Absatz müsste es heißen: “eine Prozess- oder Sachentscheidung”. Sorry.

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By: Fischreuse

Eine interessante Frage ist dann noch, warum sich das Bundesverfassungsgericht zu Einreise eines Mannes äußert und zu Einreise hunderttausender Männer schweigt …

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By: Bernd

Lieber Herr Goldmann, niemand dreht Ihnen einen Strick, aber gerade für die jungen Leser hier ist es gut, wenn man sie darauf hinweist, dass es himmelweite Unterschiede zwischen verschiedenen...

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By: Matthias Goldmann

Sehr geehrter Bernd, haben Sie vielen Dank für die Zahlen. Verstehe ich sie richtig, dass es sich bei den 18% Kammerentscheidungen mit Tenorbegründungen um mit Gründen versehene Nichtannahmen handelt?...

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By: Bernd

Lieber Herr Goldmann, ja, Tenorbegründungen gibt es nur bei Nichtannahmen, denn nur dort kann die Begründung entfallen (§ 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG), bei Kammerstattgaben muss immer begründet werden,...

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By: schorsch

@Bernd: Woher wissen Sie das mit der Einbeziehung der tragenden Gründe in die Bindungswirkung des 31 Abs. 1? Die entsprechenden Behauptungen des Gerichts jedenfalls in “Südweststaat” und...

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By: schorsch

Wenn Sie eine entscheidungserhebliche Fundstelle haben: würde mich interessieren.

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By: Bernd

@Schorsch: Was möchten Sie genau wissen? Herr Goldmann ist im Ausland ohne Literatur. Sie haben aber doch gewiss selbst einen passenden Kommentar am Arbeitsplatz, nehme ich an?

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By: Wahlkampfverbot

Wie wäre es mit BVerfGE 20, 56 (87)?

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By: schorsch

Och, Bernd. Mein Punkt: Nicht allein die formelle Verbindlichkeit der Entscheidungen macht Verfassungsrechtsprechung interessant. Meine These: Auch Ihr Beispiel zur Bindung an die tragenden Gründe ist...

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By: Bernd

Och Schorsch. Natürlich können Sie alles in Frage stellen. Klar. Ich habe Herrn Goldmann das Kleine-Einmaleins des Prozessrechts erläutert (dass ihm das nicht bewusst war, hat er eingeräumt, was ihn...

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By: schorsch

Die Frage ist nur, was Ihr “kleines Einmaleins” mit Herrn Goldmanns Kritik und der Kritikwürdigkeit der Entscheidung zu tun hat. Die Antwort: nichts. Wenn Sie über Prozessrecht reden wollen, erklären...

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By: Wahlkampfverbot

@Schorsch: Sie haben recht *schäm*. Im Übrigen sehr feine Argumentation von Ihnen, gefällt mir!

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By: Matthias Goldmann

Sehr geehrter Bernd, wie Sie wohl wissen, bin ich Völker- und Europarechtler und interessiere mich v.a. unter diesem Aspekt für den Fall. Meine daraus resultierende “deformation professionnelle” ließ...

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By: Matthias Goldmann

Übrigens, Bernd, hielt es tatsächlich jemand in Ihrem Hause für notwendig, eine Presseerklärung zu dem von mir besprochenen Beschluss zu verfassen. Bitte sagen Sie jetzt nicht, daraus könne man keine...

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By: schorsch

@Goldmann: Ich würde es vielleicht andersherum formulieren. Wenn es an der Betroffenheit scheitert, sollte sich die Kammer hüten, auch noch (über den zu entscheidenden Streitfall und die eigene...

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By: andere Ansicht

@Goldmann: “in ihrem Hause”? Wissen Sie etwas, was wir nicht wissen? BVerfG-Richter undercover?

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By: Heiko Sauer

Am meisten interessiert mich der von Matthias zu Recht aufgeworfene Punkt, wie es um die Versammlungsfreiheit der Einladenden bestellt ist (das Prozessuale ist wie es ist -übrigens weder de facto noch...

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By: Bernd

Lieber Herr Goldmann, die PM wird immer dann erstellt, wenn der Berichterstatter auf dem Beschluss vorne das Feld “Pressemitteilung” ankreuzt. Der eine macht dies häufiger, der andere tut dies...

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By: Matthias Goldmann

Lieber Heiko, vielen Dank für Deine weiterführenden Gedanken. In der Tat ist das Verhältnis der Art. 8 I und 32 GG alles andere als offenkundig. Eine Kompetenznorm allein kann man einem schrankenlos...

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